Steuervorteile und geringere Abgaben bei Auslandsverlagerungen
Für viele deutsche Unternehmen ist eine Auslandsverlagerung längst nicht mehr nur eine Option zur Senkung von Lohnkosten, sondern auch eine gezielte Strategie zur Optimierung der Steuerlast und Abgabenquote. Offshoring und Produktionsverlagerung können erhebliche Vorteile bieten – sowohl innerhalb Europas als auch in außereuropäischen Märkten.
1. Warum Steuern und Abgaben ein zentraler Kostenfaktor sind
In Deutschland liegen die kombinierten Unternehmenssteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) oft zwischen 30–33 % des zu versteuernden Gewinns. Hinzu kommen Lohnnebenkosten und Sozialabgaben, die bei der Beschäftigung von Personal erheblich zu Buche schlagen.
Im internationalen Vergleich gibt es viele Länder, in denen diese Belastungen deutlich geringer ausfallen. Ein Standortwechsel kann so zu einem nachhaltigen Kostenvorteil führen – nicht nur kurzfristig, sondern auf Jahre hinaus.
2. Steuervorteile in europäischen Ländern
Europa bietet zahlreiche Standorte mit attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen, die dennoch politisch stabil und wirtschaftlich gut vernetzt sind.
Irland: Körperschaftsteuersatz von 12,5 %, attraktive Regelungen für bestimmte Branchen wie IT und Pharma.
Zypern: Unternehmenssteuersatz von 12,5 %, Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Staaten, günstige Regelungen für Dividenden.
Ungarn: Einer der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der EU mit nur 9 %, dazu Förderprogramme für Investoren.
Bulgarien: Einheitlicher Körperschaftsteuersatz von 10 %, niedrige Sozialabgaben.
Estland: Gewinnbesteuerung nur bei Ausschüttung – ein Modell, das Investitionen im Unternehmen belohnt.
Diese Länder kombinieren niedrige Steuersätze oft mit EU-Vorteilen wie Binnenmarktzugang und Fördermitteln.
3. Geringere Abgaben außerhalb Europas
Außereuropäische Standorte bieten in vielen Fällen noch niedrigere Steuer- und Abgabensätze, erfordern aber eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Stabilität.
Vereinigte Arabische Emirate (z. B. Dubai): In vielen Freihandelszonen 0 % Körperschaftsteuer, keine Einkommensteuer, günstige Importbestimmungen.
Singapur: Unternehmenssteuer bei 17 %, zahlreiche Steuererleichterungen für ausländische Investoren, stabiles Wirtschaftsumfeld.
Hongkong: Körperschaftsteuer von 16,5 %, keine Umsatzsteuer, kein Quellensteuerabzug auf Dividenden.
Panama: Territorialbesteuerung – nur im Land erwirtschaftete Einkünfte werden besteuert, attraktive Bedingungen für Holdinggesellschaften.
Mauritius: Effektive Unternehmensbesteuerung oft unter 3 %, Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Staaten.
4. Reduzierte Sozialabgaben als weiterer Vorteil
Neben der Unternehmensbesteuerung sind die Arbeitgeberbeiträge zu Sozialversicherungen ein entscheidender Kostenfaktor. In vielen Ländern liegen diese deutlich unter deutschem Niveau – oft zwischen 5–15 % der Lohnsumme, während sie in Deutschland leicht 20 % oder mehr erreichen.
Beispiel:
Deutschland: Arbeitgeberanteil Sozialversicherung ca. 20–21 %.
Bulgarien: Rund 17 %.
Vietnam: Ca. 10 %.
VAE: In vielen Fällen gar keine verpflichtenden Sozialabgaben für ausländische Mitarbeiter.
5. Wichtige Aspekte bei der Steuerplanung
Ein reiner Blick auf den nominalen Steuersatz reicht nicht. Unternehmen sollten bei einer Produktionsverlagerung oder einem Standortwechsel zusätzlich prüfen:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland
Regelungen zu Gewinnrepatriierung und Dividendenbesteuerung
Stabilität der Steuergesetze und Rechtssicherheit
Existenz von Subventionen und steuerlichen Förderprogrammen
Aufwand für Buchhaltung und Reporting im Zielland
Zusammenfassend:
Eine Auslandsverlagerung kann nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Steuer- und Abgabenlast erheblich reduzieren. Innerhalb Europas locken Länder wie Ungarn, Bulgarien oder Zypern mit niedrigen Steuersätzen und EU-Binnenmarktzugang. Außerhalb Europas bieten Standorte wie Dubai, Singapur oder Panama besonders niedrige oder sogar keine Unternehmenssteuern.
Wer jedoch langfristig profitieren möchte, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen, internationale Steuerexperten einbeziehen und eine ganzheitliche Kosten-Nutzen-Analyse durchführen.